Leistungen: 

  • Die „Kinder und Pflegehilfe AUSTRIA“ versucht bedürftigen Menschen schnell und unbürokratisch finanziell zu helfen. Entsprechend dem Vereinszweck versucht die Kinder und Pflegehilfe Austria bedürftigen Menschen zu helfen.
  • Die Definition von „bedürftig“ wird vom Vorstand bestimmt.
  • Zur Erlangung einer Förderung ist ein schriftliches Ansuchen notwendig.
  • Jeder Fall wird nach persönlichem Kontakt und Begutachtung einzeln geprüft.
  • Die Vergabe einer Förderung bewilligt der Förderausschuss. Der Förderausschuss wird vom Vorstand eingestellt und kann jederzeit neu aufgestellt oder entlassen werden.
  • Die Bewilligung eine Förderung beruht auf überprüfbaren Fakten ohne Beachtung von religiösen oder politischen Anschauungen, Herkunft und Hautfarbe.
  • Über die Höhe der bewilligten finanziellen Mittel entscheidet der Förderausschuss.
  • Eine bewilligte Förderung wird im Vorhinein ausbezahlt und kann nicht im Nachhinein vergeben werden.
  • Förderungen sind Zuwendungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Verein verborgt keine finanziellen Mittel und gewährt auch keine Kredite.
  • Die Entscheidung von Förderungen beruht auf freiwilligen Angaben des Antragstellers.  Durch unkorrekte oder falsche Angaben entsteht für den Verein kein Recht ausbezahlte Zuwendungen zurückzufordern. Lediglich bewilligte Zahlungen können ausgesetzt werden
  • Förderungen werden einmalig oder für die Dauer von für sechs Monate bewilligt. Nach sechs Monaten wird der Fal neu bewertet.

Priorität der Hilfe

Ansuchen um Unterstützung

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list pflegebedürftige Menschen jedes Alters

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list notleidende Menschen

list Freigabe der Förderung durch den Verein

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